Zum Inhalt springen

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen in der Notfallversorgung ist bis zum heutigen Tage begrenzt. Deshalb ergeben sich in der Notfallrettung oftmals Situationen, in denen die effiziente Nutzung der medizinischen Versorgungsstrukturen in der Grenzregion nicht möglich ist. Häufig stehen dem Überschreiten der Landesgrenze juristische Hürden gegenüber, selbst wenn ein Krankenhaus in der Nachbarnation schneller zu erreichen wäre als eine Einrichtung im eigenen Land. Für die Bevölkerung und die Gesundheitswirtschaft bedeutet diese Praxis eine eindeutige Wohlfahrtsminderung.